Tragwerksplanung und Wärmeschutz
Tragwerksplanung und Wärmeschutz 

Energienachweis nach EnEV

Bei der Errichtung oder Änderung eines beheizten Gebäudes wird ein Nachweis über die Einhaltung der EnEV (Energieeinsparverordnung) gefordert. Dieser Nachweis muss vor dem Baubeginn erstellt werden.

 

Ab dem 1. Mai 2014 gilt die EnEV 2014 und ersetzt die bisher geltende EnEV 2009. Wesentliche Verschärfungen werden jedoch erst 2016 gefordert.

 

 

KfW-Fördermittelberatung

Die KfW-Bank bietet bei energetischer Sanierung eines Wohngebäudes günstige Kredite und Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen und auch bei Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus.

 

siehe auch: 

KfW/Förderung Bestandsimmobilien

 

 

Die KfW-Bank bietet bei Neubau eines Wohngebäudes günstige Kredite und Zuschüsse, wenn das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 40, 55 oder 70 erreicht wird. 

Oft erreicht man ein höheres Effizienzhausniveau durch einen detaillierten Wärmebrückennachweis.

 

siehe auch

KfW/Förderung Neubau

 

Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht.

Der Eigentümer muss den Energieausweis bei Neubau, Verkauf und Vermietung vorzeigen können.

 

Man unterscheidet zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis kann für alle Gebäude aufgestellt werden, er gibt den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten an.


Der Verbrauchsausweis kann je nach Nutzerverhalten sehr unterschiedlich ausfallen. Er ist nur zulässig für Gebäude, die mind. das Wärmeschutzniveau von 1977 erfüllen (Bauantrag nach dem 01.11.1977) oder die mind. 5 Wohneinheiten haben.